Pressemitteilung des Deutschen Naturschutzrings

DNR, NABU und BUND Brandenburg erstreiten wichtiges Urteil gegen Ausbau der Oder

Polnische Umweltbehörde muss nachbessern

Berlin, 14.06.2022 – Das woiwodschaftliche Verwaltungsgericht in Warschau hat heute die zuständige Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen in einem Eilverfahren verpflichtet, die Baumaßnahmen an der Oder ohne eine weitere Prüfung nicht mehr fortzusetzen. Denn der Beschluss der polnischen Umweltbehörde, der einen sofortigen Vollzug vorsah, wird aufgehoben. Hierzu kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):

„Das Urteil gegen die polnische Regierung ist ein wichtiges Signal. Zum ersten Mal wurde beim bereits laufenden Ausbau der Oder entlang der deutsch-polnischen Grenze eine polnische Umweltbehörde verpflichtet, die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Projektes auf geschützte Arten und Lebensräume zu berücksichtigen und ihrer Verantwortung für die Biodiversitätskrise gerecht zu werden. Die freifließende Oder mit ihren bedeutsamen Leistungen für vielfältige Ökosysteme sowie für den natürlichen Klimaschutz bleibt damit vorerst gesichert.

Dies müssen nun auch die Befürworter des Oderausbaus mit ihren Lobbyverbänden einsehen. Das Ergebnis ist nicht nur ein Gewinn für die natürliche Vielfalt der Flusslandschaft Oder, sondern auch für die Menschen am naturnahen Strom, die schon heute mit Trockenheit als eine der zentralen Auswirkungen der Klimakrise konfrontiert sind.“

Hintergrund

Das Urteil (Zeichen IV SA/Wa 103/22) beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (Wojewódzki Sąd Administracyjny w Warszawie) wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglied des „Aktionsbündnis lebendige Oder“ mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Auch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg hat in dieser Sache geklagt. Gegen die Entscheidung des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts kann eine Kassationsklage eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist beträgt 30 Tage. Sie beginnt am Tag nach der Zustellung der Entscheidung des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts.. 

Kontakt für fachliche Rückfragen

Sascha Maier, Referent für Gewässerpolitik beim BUND

E-Mail: sascha.maier@bund.net

Telefon: 030 27586-532

DNR-Pressestelle

Thorsten Greb | Koordinator Presse und Kommunikation

E-Mail: presse@dnr.de

Telefon: 0160 5102258