Tierschutz und Tierheim Wesendahl

Anfrage gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages Märkisch-Oderland:
Anfrage zu den Fortschritten beim Thema “ Tierheim Wesendahl“ vom 07.09.2022

Sehr geehrte Frau Altvater,
Ihre Anfrage vom 07.09.2022 beantworte ich wie folgt:

  1. Auch im letzten Ausschuss für LW und Umwelt konnten die finanziellen Verhältnisse des Tierheims nicht aufgeklärt werden, dabei sind solide Finanzen essentiell für den Betrieb eines Tierheims. Wie wurden die Finanzen vom Tierheimvorgelegt sowie geprüft und auf welche Weise werden sie dem Kreistag und der Öffentlichkeit transparent dargestellt und Antworten zu ungeklärten Fragen geliefert?
    Die Finanzen des Tierheims wurden dem Veterinäramt vorgelegt mit dem Hinweis, dass sie als Verein keine Verpflichtungen haben, ihre Finanzen der Öffentlichkeit darzustellen. Die Überprüfung der Finanzen ergab keine Defizite in den letzten Jahren.
  2. Wenn eine zukünftige §11 Erlaubnis für Hunde und Katzen umgesetzt wird, inwiefern ist
    die Abgabe der anderen Tierarten in andere Unterkünfte gesichert?

    Die zukünftige § 11 Erlaubnis wird für die nachfolgenden Tierarten mit einer festgelegten Maximalzahl von Hunden, Katzen, kleinen Wiederkäuern, kleinen Heimtieren, Ziervögeln und Geflügel erteilt. Die Schildkrötenhaltung konnte aufgelöst und eine erhebliche Bestandsreduktion bei den Ziervögeln und Reptilien erreicht werden. Es erfolgt eine weitere Bestandsreduktion durch Abgabe bzw. Duldung bis zum Ableben, wenn keine Vermittlung (Alter) möglich ist. Die Vorgaben des Tierschutzes werden engmaschig kontrolliert. Eine Aufnahme von Reptilien, Schildkröten und Pferden ist nicht mehr möglich.
  3. Wann und durch wen erfolgte die Sachkundeprüfung nach §11 TierSchG der vermeintlich
    neuen Betreiber und zu welchen Tierarten? Wo ist der Prüfbericht einsehbar?

    Eine Sachkundeprüfung für einzelne Tierarten (Hunde, Katzen) hat im Mai 2022 durch einen spezialisierten Tierarzt (Land Brandenburg) und zwei Tierärzte aus dem Veterinäramt stattgefunden. Weitere Sachkundeprüfungen für andere Tierarten werden kurzfristig durchgeführt. Geplant ist, dass spezialisierte Tierärzte aus dem Landesamt (LAVG) diese mit dem Veterinäramt durchführen.
  4. Laut jüngster Aussage der Ministerin Ursula Nonnemacher erfolgten weitere Kontrollen im Tierheim Wesendahl, bei denen noch immer tierschutzwidrige Verstöße – wie falsche Fütterung, kein Wasser, heftige Mängel und fehlende Sachkunde, festgestellt wurden. Wie gedenken Sie diese Missstände endlich zu beheben?
    Das Veterinäramt hat mit einem Prüfvermerk eine Stellungnahme und Richtigstellung erarbeitet und dem Ministerium MSGIV mitgeteilt. Dies wird momentan geprüft. Es sind zwischenzeitlich weitere unangekündigte Kontrollen erfolgt und weitere werden folgen.
  5. Bisher wurde die private Tierhaltung ausgeklammert, dabei kann sehr wohl anlassbezogen kontrolliert werden. Auch ist die Trennung von privater und öffentlicher Tierhaltung nach wie vor nicht klar. Wann wird daher die private Tierhaltung der ehemaligen und aktuellen Betreiber des Tierheims angesehen und welche Form der Berichterstattung hierzu ist geplant? Wo ist der Prüfbericht einsehbar?
    Die Trennung zwischen privater Haltung und Haltung im Tierheim ist jetzt abgeschlossen. Der Lageplan mit Volieren und Häusern wurde aktualisiert, um eine Trennung ersichtlich zu machen. Eine Kontrolle der privaten Tierhaltung befindet sich in der Planung, diese ist unabhängig von der Kontrolle des Tierheimes. Es wird ein Kontrollbericht für eine Kontrolle der privaten Haltung erstellt. In diesem Kontrollbericht werden die möglichen Mängel beschrieben, protokolliert und eine Abstellung mit einer Frist versehen. Der Kontrollbericht wird als Verwaltungsakte im Veterinäramt einsehbar sein.
  6. Hat der Landkreis den kompletten Tierbestand überprüft- und mit dem Tierbestandsbuch
    abgeglichen? Welche Ergebnisse gibt es?

    Der komplette Tierbestand wurde überprüft und mit dem Tierbestandsbuch abgeglichen. Es gab eine Abweichung bei zwei Vögeln, welche umgehend bereinigt wurde. Ansonsten stimmte der Tierbestand mit dem Tierbestandsbuch überein.
    Mit freundlichen Grüßen

    G. Schmidt
    Landrat

Sehr geehrte Frau Altvater,
zu Ihrer Anfrage hinsichtlich der Fortschritte beim Tempo limit in Ortschaften erhalten Sie folgende Antworten:


Zu 1.) Der tödliche Unfall wurde natürlich durch das Straßenverkehrsamt geprüft. Nach Rücksprache mit der Polizei wurde das Unfallgeschehen auf dem gesamten Abschnitt betrachtet. Die Ursache für den tödlichen Unfall war leider das persönliche Fehlverhalten der Geschädigten. Solche Ergebnisse werden natürlich nicht nach außen getragen.
Das Straßenverkehrsamt hat den Kontakt mit der Leiterin der Einrichtung aufgenommen. Es wird zeitnah mit ihr ein Ortstermin vereinbart, um mögliche unfallbegünstigende Umstände für die Zukunft zu minimieren. Es ist davon auszugehen, dass mit der Leiterin der Malche eine Einigung bzw. ein Kompromiss erzielt werden kann.

Die derzeit bestehende Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat sich in den letzten Jahren bewährt. Problematisch sind jedoch durchaus die Fußgänger auf dieser Strecke. Der Bau eines Geh-Radweges liegt jedoch in der Verantwortung des Landesbetriebes und der Stadt.

Die pauschale Forderung einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 60 km/h ist nicht zielführend und löst die Probleme auch nicht.


Zu 2.) Leider konnten in der Vergangenheit nicht alle Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen (Verkehrszeichen / Tempo limits) zeitnah beschieden werden. Daher hat das Straßenverkehrsamt nach der Organisationsuntersuchung und der Schaffung einer zusätzlichen Planstelle im Fachdienst Verkehrsorganisation seit Februar 2022 die Arbeitsorganisation im Fachdienst verändert.

Die Antragsteller haben aber in jedem Fall eine Eingangsbestätigung bekommen. Leider sind oft umfangreichere Prüfungen des Unfallgeschehens, Veranlassung von Lärmberechnungen und mögliche Straßenplanungen notwendig, da jede Entscheidung auch rechtlich angreifbar ist.

Das Straßenverkehrsamt geht davon aus, dass bis zum Jahresende alle „Altanträge“
abschließend bearbeitet und neue Anträge in einem angemessenen Zeitraum beschieden
werden können.


Es kann versichert werden, dass akute Gefahrenstellen umgehend bearbeitet werden. Hier steht das Straßenverkehrsamt mit allen zuständigen Behörden im engen Kontakt und kann auch den notwendigen Druck als Verkehrsbehörde ausüben.

Mit freundlichen Grüßen

G. Schmidt
Landrat

Anfrage zu den Fortschritten beim Thema „Tierheim Wesendahl“


Sehr geehrter Herr Landrat,

wir haben diese Anfrage nicht 2 Wochen vor dieser Sitzung eingereicht, da wir die Ergebnisse des ASGIV (Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz) im Brandenburger Landtag am 30.08. abwarten wollten.

Auch nach den Beratungen in Ausschüssen sowie der 1. Begehung am 31. Mai (die 2. Begehung ist für Anfang Oktober geplant), bleiben viele Fragen offen. Wir konzentrieren uns in der Anfrage zunächst auf die folgenden:

  1. Auch im letzten Ausschuss für LW und Umwelt konnten die finanziellen Verhältnisse des Tierheims nicht aufgeklärt werden, dabei sind solide Finanzen essentiell für den Betrieb eines Tierheims. Wie wurden die Finanzen vom Tierheim vorgelegt sowie geprüft und auf welche Weise werden sie dem Kreistag und der Öffentlichkeit transparent dargestellt und Antworten zu ungeklärten Fragen
    geliefert?
  2. Wenn eine zukünftige §11 Erlaubnis für Hunde und Katzen umgesetzt wird, inwiefern ist die Abgabe der anderen Tierarten in andere Unterkünfte gesichert?
  3. Wann und durch wen erfolgte die Sachkundeprüfung nach §11 TierSchG der vermeintlich neuen Betreiber und zu welchen Tierarten? Wo ist der Prüfbericht einsehbar?
  4. Laut jüngster Aussage der Ministerin Ursula Nonnemacher erfolgten weitere Kontrollen im Tierheim Wesendahl, bei denen noch immer tierschutzwidrige Verstöße – wie falsche Fütterung, kein Wasser, heftige Mängel und fehlende Sachkunde, festgestellt wurden. Wie gedenken Sie diese Missstände endlich zu beheben?
  5. Bisher wurde die private Tierhaltung ausgeklammert, dabei kann sehr wohl anlassbezogen kontrolliert werden. Auch ist die Trennung von privater und öffentlicher Tierhaltung nach wie vor nicht klar. Wann wird daher die private Tierhaltung der ehemaligen und aktuellen Betreiber des Tierheims angesehen und welche Form der Berichterstattung hierzu ist geplant? Wo ist der Prüfbericht einsehbar?
  6. Hat der Landkreis den kompletten Tierbestand überprüft und mit dem Tierbestandsbuch abgeglichen? Weiche Ergebnisse gibt es?
    Mit freundlichem Gruß, Susanne Altvater
    07.09.22

Anfrage gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages Märkisch-Oderland:
Anfrage der Fraktion Bündnis 60/ DIE GRÜNEN Pro Zukunft zum Tierheim
Wesendahl – Nachfrage zur Anfrage vom 12.06.2022


Sehr geehrter Herr Paetzold,
Ihre Anfrage vom 12.06.2022 beantworte ich wie folgt:

Welche neuen Erkenntnisse und Festlegungen hat es auf dieser Kontrollbegehung
gegenüber Ihrer letzten Antwort (im allris eingestellt am 2.5.22, AntwNachfrTierheimWesendahl.pdf (ratsinfo-online.net) insbesondere bezüglich: Anzahl der Fachpersonen, Sachkundenachweise, tierärztliche Betreuung, Reduzierung des Tierbestandes gegeben?

Zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Kontrolle bestand immer noch eine Überbelegung im Katzenbereich sowie bei den Nymphensittichen. Des Weiteren wurden Unregelmäßigkeiten im Tierbestandsbuch sowie bei der Sicherstellung des ausreichenden Sozialkontakts für die Hunde bemängelt. Im Tierheim sind derzeit 12 Personen fest mit der Versorgung und Pflege der Tiere beschäftigt. Davon haben sieben Personen einen oder mehrere Sachkundenachweise für die Haltung, Versorgung und Pflege von Tieren. Der Tierarzt ist alle 10 Tage vor Ort und begutachtet den Gesamttierbestand. Tiere zur medizinischen Versorgung, kranke, verletzte und zu operierende Tiere werden ansonsten grundsätzlich in der Tierarztpraxis vorgestellt. Der Tierbestand wurde bei den relevanten Tierarten (Katzen, Hunde, Vögel,
kl. Heimtiere) erheblich reduziert, Gesamtzahl derzeit 288 Tiere.

Wurden alle verbliebenen Wildtiere bis zum 30.4.2022 artgerecht untergebracht?
Die 3 Steinmarder wurden in 2 neue Außenbereiche verbracht. 3 Waschbären bewohnen ein 30 qm Gehege, für 2 weitere Waschbären ist ein neues Gehege in der Endfertigung.
Die 3 Höckerschwäne haben ein ausreichend bemessenes Gehege mit einer Schutzhütte.
Eine Prüfung der Sachkunde von Herrn Fritsch und zwei weiteren Mitarbeitern ist in einem Fachgespräch im Mai 2022 unter Hinzuziehung eines tierartenbezogenen Sachverständigen unter der Aufsicht des Veterinäramtes erfolgt.

Haben die neuen Betreiber die notwendige Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und
die Prüfung der tierartbezogenen Sachkunde?

Die neuen Betreiber sind im Besitz der notwendigen Sachkundenachweise. Die § 11-Erlaubnis befindet sich derzeit zur weiteren Abstimmung in der Rohfassung beim Ministerium.

Anfrage der KT-Fraktion zum Tierheim Wesendahl mit Antwort des Landkreises,

Seelow, 06. April 2022

Anfrage gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages Märkisch-Oderland:
Anfrage der Fraktion Bündnis 60/ DIE GRÜNEN Pro Zukunft zum Tierheim
Wesendahl – Nachfrage zur Anfrage vom 03.04.2022
Sehr geehrte Frau Altvater,
Ihre Anfrage vom 03.04.2022 beantworte ich wie folgt:

  1. Wieviele Fachpersonen für die unmittelbare Arbeit mit den Tieren sind aktuell
    tatsächlich im Tierheim Wesendahl angestellt (Stellenart/Wochenarbeitszeit/zugehörige
    Persona lausgaben)?

    Es sind aktuell 9 Mitarbeiter angestellt mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit
    von 30 – 40 Stunden. Es handelt sich um Tierpfleger. Es können bezüglich der
    Personalausgaben keine Angaben gemacht werden, diese liegen mir nicht vor.
  2. Welche Sachkundenachweise (aus welchem Jahr) liegen bei der vorgenommen
    „personellen Neuaufstellung“, insbesondere bei dem neuen Leitungspersonal vor?

    Frau Yvonne Szech hat eine Ausbildung zum Tierpfleger für Tierheim und Tierpension aus
    dem Jahr 2020, abgeschlossen bei der IHK Potsdam.
    Frau Yvonne Szech hat weiterhin die Sachkunde für das Halten von Reptilien.
    Herr Thomas Fritsch hat den Sachkundennachweis in einem Fachgespräch im Jahr 1996
    mit dem Amtsleiter und Amtstierarzt des Landkreises MOL Herr Dr. sc. Fritzsch
    nachgewiesen. Zwei weitere Mitarbeiter haben den Abschluss Tierpfleger für
    Tierheim/Tierpension (2020 und 2010).
    Eine Prüfung der Sachkunde von Herrn Fritsch und zwei weiteren Mitarbeitern wird in
    einem Fachgespräch im Mai 2022 unter Hinzuziehung eines tierartenbezogenen
    Sachverständigen unter der Aufsicht des Veterinäramtes erfolgen.
  3. Wie oft wird eine tierärztliche Begutachtung und Betreuung der Tiere durchgeführt?
    Eine Begutachtung aller Tiere hat durch die betreuenden Tierärzte stattgefunden.
    Der Tierarzt ist im Abstand von 7 – 10 Tagen vor Ort. Es werden alle neu aufgenommenen Tiere, kranke und Tiere zur Nachbehandlung unverzüglich durch das Tierheimpersonal in die Tierarztpraxis zur weiteren Behandlung gebracht und versorgt.
  1. Woran läßt sich die angestrebte Reduzierung des Tierbestands aktuell bereits
    erkennen, d.h. wieviele Tiere wurden nach Monaten gestaffelt bis heute tatsächlich im
    Tierheim aufgenommen und vermittelt (nach Tierart)?

    Zugänge 01.01.-31.01.2022
    Hunde: 14
    Katzen: 2
    Andere: 2
    Zugänge 01.03.-31.03.2022
    Hunde: 12
    Katzen: 20
    Andere: 4
    Zugänge 01.04.-04.05.2022
    Hunde: 13
    Katzen: 13
    Andere: 5
    Vermittlungen 01.01.-31.01.2022
    Hunde: 4
    Katzen: 0
    Andere: 7
    Vermittlungen 01.02.-28.02.2022
    Hunde: 8
    Katzen: 6
    Andere: 2
    Vermittlungen 01.03.-31.03.2022
    Hunde: 7
    Katzen: 9
    Andere: 21
    Vermittlungen 01.04-04.05.2022
    Hunde: 5
    Katzen: 5
    Andere: 31
    Die Gesamttierzahl wurde von 422 auf jetzt 335 (04.05.2022) reduziert.
    Mit freundlichen Grüßen
    GI Schmidt
    Landrat

Dringlichkeitsantrag zum Tierheim Wesendahl

  1. Der Landrat wird aufgefordert im nächsten Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und
    Verbraucherschutz einen ausführlichen Bericht über die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die
    vorgenommenen Kontrollen im Tierheim Wesendahl abzugeben, der explizit auf die
    Sachverhalte
  • ordnungsgemäße Führung des Bestandsbuches,
  • Nachweis der vertraglichen tiermedizinischen Versorgung,
  • Schlüssel von verantwortlichen Tierpflegern und vorhandenen Räumlichkeiten im Verhältnis
    zur Anzahl der untergebrachten Tiere
  • sowie die Umsetzung der Quarantäne der Fundtiere
    eingeht. Dem Landestierschutzverband Brandenburg e.V. und/oder der Tierschutzverein Berlin
    und Umgebung ist die Möglichkeit zur Stellungsnahme einzuräumen.
  1. Seitens des Tierheimes ist ein Nachweis der aktuellen Finanzlage der Träger (Stiftung und
    Verein) des Tierheims transparent für die Diskussion im Haushalts-Finanz und
    Rechnungsprüfungsausschuss vorzustellen.
  1. Die Ausschüsse beraten über Maßnahmen zur Behebung von Defiziten, die sich aus diesen
    Berichten ergeben und die mit dem Tierheim zeitnah umzusetzen sind.

Sachverhalt
Das Tierheim Wesendahl wird als einzige Einrichtung im Landkreis zur Aufnahme von Fundtieren mit
einer jährlichen Zuwendung von 20.000 Euro unterstützt und von einer Reihe von Einzelkommunen
des Landkreises für diesen Zweck entgeltlich genutzt bzw. bezuschusst.
Seit Sommer vergangenen Jahres äußern der Landestierschutzverband Brandenburg e.V. und der
Tierschutzverein Berlin und Umgebung in gemeinsamen Stellungsnahmen und Gesprächen mit dem
Veterinäramt erhebliche Kritik an den Haltungsbedingen und an der Einhaltung tierschutzrechtlicher
Bestimmungen in diesem Tierheim.
Der Landkreis hat daraufhin eine Reihe zusätzlicher Routinekontrollen angeordnet, in denen nach
Aussage des Landrates keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden. Im Schreiben des Landrates
vom 3.2.22 an die Verbände heißt es dazu u.a.:
„Am 25.01.2022 erfolgte eine erneute unangemeldete Kontrolle der Einrichtungen des Tierheims Wesendahl durch das Veterinäramt. Die Kontrolle umfasste sämtliche Einrichtungen, die zum Tierheim gehören, incl. der sogenannten ‚Privaträume‘. Die gesichteten Tiere befanden sich entsprechend ihres Alters und Gesundheitszustandes in einem guten Allgemeinzustand. Behandlungsbedürftige Tiere befanden sich auf der Kranken- und Isolierstation und werden dort u.a. medizinisch betreut. Die Räume und Einrichtungen der Tierhaltungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.“

Die beiden Verbände widersprechen dieser Einschätzung und sind daraufhin mit Bildern und
Zeugenaussagen an die Öffentlichkeit gegangen. (siehe MOZ Strausberg, vom 9.2. und 11.2.22). Die
dargestellten Zustände sind erkennbar defizitär und lassen vermuten, dass Routinekontrollen offenbar
die grundsätzlichen Defizite des Heimes bisher nicht aufgedeckt bzw. beseitigt haben. Es ist deshalb zu
fragen, wie sich der Landkreis mit der seit längerem bekannten Kritik in grundsätzlicher Weise
auseinandergesetzt hat und was geschehen sollte.
Für eine solche grundsätzliche Überprüfung gibt das Schreiben der Tierschutzverbände an den Landrat
vom 25.8.2021 bereits Hinweise:
„Die Auflagen der Betriebserlaubnis zum Betreiben einer tierheimähnlichen Einrichtung unterscheiden
sich je nach Maßgabe der örtlichen Veterinärämter, jedoch ist für alle uns bekannten Tierheime
maßgeblich, dass folgende Mindestauflagen ausnahmslos erfüllt sein müssen:

  • Das lückenlose Führen eines Bestandsbuches aller ein- und ausgehenden Tiere unter Angabe
    von Herkunft, äußeren Merkmalen, Kennzeichnung, tierärztlichen Behandlungen sowie ggf.
    erforderlicher Euthanasien
  • Eine angemessene Erstuntersuchung, Gesundheitsvorsorge sowie Quarantäne für alle neu
    aufgenommenen Tiere; kranke Tiere sind von gesunden getrennt unterzubringen
  • Das Einhalten aller gesetzlichen Vorgaben bei der sachgerechten Unterbringung der Tiere (z.B.
    Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundeverordnung)
  • Ein verhältnismäßiger Schlüssel von verantwortlichen Tierpflegern und vorhandenen
    Räumlichkeiten im Verhältnis zur Anzahl der untergebrachten Tiere.“

Die von den Tierheimbetreibern gegenüber den Medien genannten unterschiedlichen Tierzahlen lassen
vermuten, dass offenbar das Bestandsbuch nicht ordnungsgemäß geführt wird.
Generell scheint jedoch strittig, von welcher Art die Probleme des Tierheimes sind und ob sie durch
organisatorischen Maßnahmen und/oder äußere Hilfestellung kurz- oder mittelfristig zu beseitigen sind.
Die Entscheidungen im Landkreis müssen zügig und ergebnisoffen getroffen werde, d.h. wenn es aus
Tierschutzgründen unumgänglich ist, muss auch die Schließung der Tierheimes in Erwägung gezogen
werden können.
Das Dilemma für den Landkreis bei einer eventuellen Schließung des Heimes ergibt sich allerdings
daraus, dass bisher keine weiteren Fundtierstellen im LK unterstützt werden und die Kommunen nach
Ausweichlösungen suchen müssten.
Die genannten Verbände haben deutlich gemacht, dass sie dem Tierheim Wesendahl immer wieder
Hilfe angeboten haben, die jedoch nicht angenommen worden sei. Das Berliner Tierheim (in
Trägerschaft des Tierschutzvereins Berlin und Umgebung) wäre offenbar auch im Falle einer
Schließung zur Aufnahme der Tiere bereit.

Neue Stelle für den Tierschutz in Kreisverwaltung


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Pro Zukunft hat die Stelle einer Kontroll- und Vollzugsstelle für den Tierschutz im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt durchgesetzt. Seit November 2021 ist die Stelle durch eine Tierärztin besetzt. Auslöser des Antrags waren die Vorfälle in Zinndorf im November 2020. Sie haben gezeigt, dass eine Aufstockung der Personaldecke dem Landkreis helfen wird, in ähnlich gelagerten Fällen zukünftig sehr viel vehementer die Prüfung und ggf. Entziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das zuständige Landesamt einzufordern. Auch kann der Landkreis deutlich schneller und effizienter prüfen, wie Auflagen so gestaltet werden können, dass sie nachhaltiger wirken. Eine Anfrage der Grünen Fraktion auf Landesebene (2018) hat bezüglich der Anzahl der durchgeführten Tierkontrollen ergeben, dass bei einer Anzahl von 539 gewerblichen, kontrollpflichtigen Tierhaltungen in Brandenburg 45 Kontrollen durchgeführt wurden. Dies entspricht nicht annähernd den vorgegebenen, amtlichen Kontrollen von 10 % für gewerbliche Tierhaltungen nach Risikoanalyse. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kann die Probleme in der gewerblichen Tierhaltung noch verstärken. Durch die massiv gesunkenen Preise für Schweine und die damit zunehmend in Bedrängnis geratenen Schweinehalter ist leider anzunehmen, dass in naher Zukunft Vernachlässigungen und Verstöße in den Schweinebetrieben zunehmen, da für einige Schweinehalter der tägliche Arbeitsaufwand und der tatsächliche Nutzen in keinem Verhältnis mehr stehen.