Tempolimit

Anfrage gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages Märkisch-Oderland vom
07.09.2022 zu den Fortschritten beim Tempolimit in Ortschaften


Sehr geehrte Frau Altvater,
zu Ihrer Anfrage hinsichtlich der Fortschritte beim Tempolimit in Ortschaften erhalten Sie folgende Antworten:


Zu 1.) Welche Entscheidungen plant das Straßenverkehrsamt, um eine Entschärfung der Situation an der B167 herbeizuführen, z.B. durch ein Tempo Limit auf 60 km/h?

Der tödliche Unfall wurde natürlich durch das Straßenverkehrsamt geprüft. Nach Rücksprache mit der Polizei wurde das Unfallgeschehen auf dem gesamten Abschnitt betrachtet. Die Ursache für den tödlichen Unfall war leider das persönliche Fehlverhalten der Geschädigten. Solche Ergebnisse werden natürlich nicht nach außen getragen.
Das Straßenverkehrsamt hat den Kontakt mit der Leiterin der Einrichtung aufgenommen. Es wird zeitnah mit ihr ein Ortstermin vereinbart, um mögliche unfallbegünstigende Umstände für die Zukunft zu minimieren. Es ist davon auszugehen, dass mit der Leiterin der Malche eine Einigung bzw. ein Kompromiss erzielt werden kann.
Die derzeit bestehende Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat sich in den letzten Jahren bewährt. Problematisch sind jedoch durchaus die Fußgänger auf dieser Strecke. Der Bau eines Geh-Radweges liegt jedoch in der Verantwortung des Landesbetriebes und der Stadt.

Die pauschale Forderung einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 60 km/h ist nicht zielführend und löst die Probleme auch nicht.


Zu 2.) Viele Ortschaften warten seit Jahren auf Entscheidungen durch das Straßenverkehrsamt zu dringend nötigen Tempo Limits. Sie akzeptieren die Begründung nicht, dass dadurch der Fließverkehr eingeschränkt wird.
Untersuchungen zeigen, dass ein langsameres Tempo im Gegenteil Staus vermeiden hilft, den Straßenverkehrslärm senkt und natürlich die Unfallgefahr deutlich verringert. Kleine Gemeinden haben auch nicht die Mittel, ein eigenes Bußgeldsystem und entsprechende Kontrollen zu installieren. Inoffizielle 30er-Tempolimit-Schilder werden oft einfach entfernt. Wann ist daher mit Entscheidungen zu diesen seit langem im Raum stehenden Anträgen zu rechnen und wie wird das zuständige Amt in Zukunft mit diesen Anträgen umgehen?

Leider konnten in der Vergangenheit nicht alle Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen (Verkehrszeichen / Tempolimits) zeitnah beschieden werden. Daher hat das Straßenverkehrsamt nach der Organisationsuntersuchung und der Schaffung einer zusätzlichen Planstelle im Fachdienst Verkehrsorganisation seit Februar 2022 die Arbeitsorganisation im Fachdienst verändert.
Die Antragsteller haben aber in jedem Fall eine Eingangsbestätigung bekommen. Leider sind oft umfangreichere Prüfungen des Unfallgeschehens, Veranlassung von Lärmberechnungen und mögliche Straßenplanungen notwendig, da jede Entscheidung auch rechtlich angreifbar ist.

Das Straßenverkehrsamt geht davon aus, dass bis zum Jahresende alle „Altanträge“ abschließend bearbeitet und neue Anträge in einem angemessenen Zeitraum beschieden werden können.
Es kann versichert werden, dass akute Gefahrenstellen umgehend bearbeitet werden. Hier steht das Straßenverkehrsamt mit allen zuständigen Behörden im engen Kontakt und kann auch den notwendigen Druck als Verkehrsbehörde ausüben.

Mit freundlichen Grüßen

G. Schmidt
Landrat

Anfrage zu den Fortschritten beim Tempo Limit in Ortschaften


Sehr geehrter Herr Landrat,
wir haben den tödlichen Unfall an der Malche bei Bad Freienwalde auf der B167 über Ostern 2022 zum An lass genommen, um im Bauausschuss den Stand der beantragten Tempolimits an dieser SteIle, aber auch in vielen anderen Ortschaften des Landkreises wie Prötzel, Dannenberg oder Gersdorf zu erfragen. Aus der Antwort wurde deutlich, dass wir das Thema in den Kreistag bringen müssen und
fragen:

  1. Welche Entscheidungen plant das Straßenverkehrsamt, um eine Entschärfung der Situation an der B167 herbeizuführen, z.B. durch ein Tempo Limit auf 60 km/h?
  2. Viele Ortschaften warten seit Jahren auf Entscheidungen durch das Straßenverkehrsamt zu dringend nötigen Tempo Limits. Sie akzeptieren die Begründung nicht, dass dadurch der Fließverkehr eingeschränkt wird.
    Untersuchungen zeigen, dass ein langsameres Tempo im Gegenteil Staus vermeiden hilft, den Straßenverkehrslärm senkt und natürlich die Unfallgefahr deutlich verringert. Kleine Gemeinden haben auch nicht die Mittel, ein eigenes Bußgeldsystem und entsprechende Kontrollen zu installieren. Inoffizielle 30er-Tempolimit-Schilder werden oft einfach entfernt. Wann ist daher mit
    Entscheidungen zu diesen seit langem im Raum stehenden Anträgen zu rechnen
    und wie wird das zuständige Amt in Zukunft mit diesen Anträgen umgehen?

Mit freundlichem Gruß,

Susanne Altvater