Das Grundgesetz als Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland trat am 23. Mai 1949 in Kraft, wurde mit der Wiedervereinigung auch die Verfassung für alle Menschen in den östlichen Bundesländer und steht im Range über alle anderen deutschen Rechtsnormen.
Im Grundgesetz werden die Grundsätze unseres Zusammenlebens einer demokratischen Gesellschaft mit grundlegenden Gleichheitsrechten und Freiheitsrechten sowie den Grundzügen des Staates u.a. im Förderralismus und der Gewaltenteilung festgelegt.
https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2019/kw20-grundgesetz-video-642290
Das Grundgesetz (GG) ist ein Artikelgesetz (Art.), aufgeteilt in die Kapitel I. bis XI. beginnend mit einer Präambel, beginnend mit den wichtigsten, grundlegendsten Rechten, I. Die Grundrechte und darin
Art 1 (1) „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Die aktuelle Diskussion über ein Parteiverbot der AfD beruht darauf, dass nach den Erkenntnissen (nicht nur, aber relevant) der Verfassungsschutzbehörden die AfD Ziele verfolgt, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung einher gehen.
GG Art 21 Abs. 2 (2)
„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Äußerungen, die das Vertrauen in demokratische Prozesse und Gremien untergraben, sind dabei nicht nur auf Landes- und Bundesebene festzustellen, sondern auch auf kommunaler Ebene. Daher unterstützen wir die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens. GV