Aktiv für Klimaschutz

Da effektiver Klimaschutz am besten in der Vermeidung von Treibhausgasemissionen fossiler Energieträger besteht und dies durch Energieeinsparungen erreicht werden kann, ist Energiemanagment essentieller Bestandteil beim Thema Klimaschutz und auf stellt auf kommunaler Ebene eine Hauptstellschraube dar.

  • Oktober 2022 – Update – Haushaltsmittel für Energiemanagement eingestellt

Gem. dem Beschlusstext in der Vorlage BV-SVV-2021/0285 wurde die Stadt beauftragt

  1. Fördermittel für die Besetzung einer Vollzeitstelle „Energiemanager/in kommunales Energiemanagement“ zu beantragen.
  1. die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil sind an eine höchstmögliche Förderung auszurichten.
     
  2. die Vollzeitstelle unverzüglich nach dem Erhalt eines positiven Förderbescheids befristet für 2 Jahre auszuschreiben und in den Stellenplan einzugliedern.

Auf Nachfrage in den Ausschüssen wurde mitgeteilt, dass die Beantragung der Förderung erfolgt sei. Gem. Vorhabensträger i.R. der Nationalen Klimaschutzinitiative sei mit einer Bearbeitungs von 5-6 Monaten zu rechnen.

Auf Nachfrage in der aktullen Ausschussrunde wurde seitens der Verwaltung bestätigt, dass die Hinterlegung notwendiger eigener Finanzmittel für die Stelle Energiemanagment im Haushalt 2023 vorgesehen ist.

  • 19. Mai 2022Energiemanagment

Betreff: Personelle Hinterlegung der Aufgaben Energiemanagment

Der im September 2021 gefasste Beschluss der SVV zur Einrichtung einer Stelle Umwelt- und Klimaschutzmanagement wurde bisher nicht umgesetzt. Die Ursache liegt in der damals für eine Mehrheit notwendige Aufnahme eines Vorbehalts zur Förderung und dem Umstand, dass mit dem Fehlen eines neuen Klimaschutzkonzepts eine Förderung gem. der Kommunalrichtlinie nicht gegeben ist. Das „neue“ Klimaschutzkonzepts 2040 wird aufgrund einer zunächst bei der ILB beantragten Förderung, absehbar nicht vor Ende 2023 vorliegen. Damit wäre eine förderfähige Stelle Klimaschutzmanagement entsprechend erst ab 2024 realistisch möglich.

Um bereits zeitnah die für die Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Kontext Energie-, Umwelt- und Klimaschutzmangement personelle Unterstützung in der Stadt zu ermöglichen, wurde die Einrichtung einer Stelle Energiemanagement als Alternative verfolgt (kein Konzept als Voraussetzung erforderlich, 70% Personalkostenförderung – https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/implementierung-und-erweiterung-eines-energiemanagements).

Am 19.05.2022 hat die SVV dazu unseren Antrag zur Änderung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2022ff (BV-SVV-2021/0285-1) beschlossen, in dem die Stadt beauftragt wird,

  1. Fördermittel für die Besetzung einer Vollzeitstelle „Energiemanager/in kommunales Energiemanagement“ zu beantragen.
  2. die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil sind an eine höchstmögliche Förderung auszurichten. 
  3. die Vollzeitstelle unverzüglich nach dem Erhalt eines positiven Förderbescheids befristet für 2 Jahre auszuschreiben und in den Stellenplan einzugliedern.

und den Beschluss (AN-2021/0014) aufzuheben.

  • 10. Februar 2022Stadt mit der Prüfung von PV auf öffentlichen Dächern beauftragt

Betreff: Ausbau Erneuerbare Energiequellen

Photovoltaik auf öffentlichen Dächern zu errichten, eine Maßnahmen die naheliegend ist und bereits seit 12 Jahren als Empfehlung im integrierten Klimaschutzkonzept 2010 steht, wurde erst durch einen Antrag (AN 2021/0024) im Rahmen der Fratkion Zusammen für Strausberg seitens der Stadt angegangen. Als Ergebnis wurde bereits im Mai seitens Stadt i.V.m. den Stadtwerken die Errichtung von PV-Anlagen auf 3 (von 48) öffentlichen Dächern als Pilotprojekte vorgeschlagen (BV-SVV-2022/0305).

Dass im Jahr 2022 dies den Titel Pilotprojekte bekommt ist angesichts der Ausgereiftheit der Technologie ein Armutszeugnis für die Stadt.

Dennoch, endlich nimmt das Thema an Fahrt auf!

  • 09. Dezember 2021 Fragen und Antworten i.R. Einwohnerfragestunden

Betreff: Klimaschutz

1. Frage – Klimaschutzkonzept 2040:

Sachstand: Am 19.08.2020 hat die SVV der Vorlage der Verwaltung zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes 2040 zugestimmt und somit dessen Erstellung beauftragt. Am 10.08.2021 teilte nach erneuter Nachfrage im AKU der Vertreter der Stadt den Ausschussmitgliedern mit, dass „auf Grund der hohen Zahl an Fördermittelanträgen, werde es eine Beratung zwischen Fördermittelgeber und dem Bund geben. Danach könne es erst eine Aussage zur Verteilung möglicher Fördermittel geben.“ (Auszug Niederschrift) Ergebnis: Nach über einem Jahr keine Beauftragung des Klimaschutzkonzepts. Gem. der Website https://www.klimaschutz.de/de/foerderlotse

sind „Anträge derzeit möglich“. 

Frage: Was fehlt / was muss unternommen werden, damit die Beantragung und damit die Neuerstellung des Konzeptes zeitnah erfolgt?

Antwort der Verwaltung:

Der Beschluss zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes 2040 erfolgte am 10.09.2020 mit der Maßgabe Fördermittel dazu einzuwerben.

Gemäß der Kommunalrichtlinie werden die Ersterstellung eines Klimaschutz-konzeptes und die Anschlussvorhaben sowie die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept gefördert.

Eine Förderung nach der Kommunalrichtlinie ist jedoch nicht möglich, da es sich beim Klimaschutzkonzept 2040 der Stadt Strausberg um eine Fortschreibung handelt.

Da die Kommunalrichtlinie keine Anwendung finden konnte, erfolgte die Beantragung von Fördermitteln für die Fortschreibung des Konzeptes über die ILB. Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm RENplus erfolgte bereits am 23.03.2021 an die Investitionsbank des Landes Brandenburg sowie am 08.04.2021 nochmals über das Online-Portal der ILB. Am 14.08.2021 erhielt die Stadt die Information von der ILB, das neue Kriterien zur Vergabe der Mittel erarbeitet werden und die Antragsteller bis Oktober 2021 darüber informiert werden, wer in die Auswahl kommt. Diese Information erfolgte nicht.

Erst auf Nachfrage teilte die ILB telefonisch am 15.11.2021 mit, dass noch 40 Anträge vor dem Antrag der Stadt bearbeitet werden müssen.

Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt kann – unabhängig zur Gewährung von Fördermitteln – erfolgen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Fortschreibung unbedingt bis 30.06.2022 abgeschlossen sein muss.

2. Frage – Klimaschutzmaßnahmen:

Sachstand: Trotz fehlendem neuen Klimaschutzkonzepts, fehlender Umsetzung u.a. der im alten Konzept darin empfohlenen Maßnahmen wie Stelle  Klimaschutzmanagement, PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden, hat die BM im AKU am 16.11.2021 wiederholt ausgeführt, dass Strausberg beim Klimaschutz auf einem guten Weg sei.

Frage: Woran bemisst sich diese Einschätzung? Welche Maßnahmen zum Klimaschutz (Emissionsminderung, Energie¬ein¬sparungen, …) hat die Verwaltung in den letzten 5 Jahren (ohne die Maßnahmen die Stadtwerke betreffend), sowie davon in den letzten 1,5 Jahren seit dem Beschluss zur Erstellung eines neuen Klimaschutzkonzepts, umgesetzt?

Antwort der Verwaltung:

Von 2013 bis 2018/2019 wurde über das Projekt „Energiesparen an Schulen“ den Schulen bei Einsparungen von Strom, Wärme und Wasser Prämien für besondere Projekte zur Verfügung gestellt. Baumaßnahmen, wie die Sanierung der Grundschule am Wäldchen und der Neubau des Hortes Strausseestrolche erfolgen nach den Regelungen der Energieeinsparverordnung bzw. ab 01.11.2020 nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Der in 2021 fertiggestellte Neubau des Hortgebäudes der Grundschule am Wäldchen ist mit einer Photovoltaikanlage (PVA) versehen worden. Die Inbetriebnahme der PVA ist nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes der Grundschule vorgesehen.

3. Frage – Klimaschutzmanagement:

Sachstand: Am 02.09.2021 wurde durch die SVV die Vorlage Schaffung Vollzeitstelle für Klimaschutz- & Umweltbeauftragten beschlossen. (1,000) „Klimaschutz- & Umweltbeauftragter“ geschaffen werden.“

Im Haushalt 2022 ist diese Stelle nicht eingeplant. Im HU wurde auf Nachfrage das Fehlen der Aufnahme, mit der fehlenden Fördermöglichkeit eines Klimaschutzkonzeptes begründet.

Frage: Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen, um die Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Stelle zu erreichen? Was fehlt / muss unternommen werden, um die Voraussetzungen zu erreichen sodass die Stelle in 2022 eingerichtet wird?

Antwort der Verwaltung:

Das Bundesumweltministerium fördert die Stellen von Klimaschutzmanager*innen über die Kommunalrichtlinie für die Ersterstellung von Klimaschutzkonzepten und für die sich daraus ergebenden Anschlussvorhaben. Für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt ist die Förderung der Stelle nach der Kommunalrichtlinie somit nicht gegeben.

Auch nach der ab 2022 geltenden Kommunalrichtlinie ist eine Förderung eines Klimaschutzkoordinators, der zusätzlich eingestellt wird, ebenfalls nur für die Ersterstellung eines Klimaschutzkonzeptes/Klimaschutzmanagement und die sich daraus ergebenden Anschlussvorhaben möglich.

Weitere Fördermöglichkeiten zur Stelle Klimaschutzmanager*in konnten nicht festgestellt werden.

gez. Elke Stadeler

Bürgermeisterin

Bei beiden Maßnahmen zeigt sich die Stadt untätig. Beim Konzept ist absehbar, dass eine Förderung über des Programm des Landes Brandenburg nicht mehr zum Tragen kommt, dennoch wird daran weiter festgehalten und wertvolle Zeit verschwendet. Beim Klimaschutzmanagement unternimmt die Stadt nichts, Möglichkeiten aus der neuen Förderrichtlinie https://www.klimaschutz.de/neue-kommunalrichtlinie zu nutzen.

  • November / Dezember 2021Aktiv für mehr Klimaschutz in Strausberg

Mitte des Jahres wurde mit der Fraktion zusammen für Strausberg (ZfS) eine Vorlage für die Schaffung einer Stelle Klimaschutzmanagement noch in 2021 eingebracht (vorbehaltlich einer Förderung), welche in der SVV am 02.09.2021 mit einer breiten Mehrheit aus ZfS, DIE LINKE, CDU und UfW beschlossen wurde. Weiterhin wurde bereits am 10.08.2020 in der SVV die Erstellung eines neuen Klimaschutzkonzepts beauftragt. Die Umsetzung beides steht bisher aus. Die Umsetzung der Stelle Klimaschutzmanagement hätte die Einplanung in den Haushalt 2022 erforderlich gemacht. Dies wurde von der Verwaltung nicht verfolgt mit dem Verweise im Hauptaussschuss, dass keine Fördermöglichkeite bestünde.

Pressemitteilung vom 30.11.2021 zur Untätigkeit beim Klimaschutz: https://www.moz.de/ .

  • 2. September 2021Umwelt- und Klimaschutzmanagement

Betreff: Personnelle Hinterlegung der Aufgabe Umwelt- und Klimaschutzmanagement

Als eine administrative Maßnahme wird im Klimaschutzkonzept Strausberg 2010 die Schaffung der Funktion eines Energie- und Klimaschutzbeautragten empfohlen. Die Einrichtung einer solche Stelle, besetzt mit entsprechend geschultem Personal, ist seit Beginn der Wahlperiode 2019, eine unserer Forderung und auch der Erstellung eines weiteren Konzepts, dessen Empfehlungen wiederum Personal zur Umsetzung benötigen wird, ist dem hinten anzustellen.

Mit Unterstützung der Strausberger Fridays for Future wurde ein Antrag (AN-2021/0014) Vorlage zur Änderung des Stellenplans 2021 – zur Einrichtung eines Umwelt- und Klimaschutzmanagers – eingebracht und in der SVV am 02.09.2021 beschlossen.

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