Altreifenablagerung in Altlandsberg Nachfrage zu den Anfragen 2021/AFK/415 und 2021/AFK/434 Anfrage und Antwort – Auszug „Unter anderem bitten wir um Auskunft zu den Ergebnissen der aktuellen Begehungen bzw. Altlastenuntersuchungen.Bereits im November des vergangenen Jahres wurde von der unteren Abfallwirtschaftsbehörde (uAWB) des Landkreises die Erarbeitung eines Gutachtens zur Gefährdungs-, Mengen- und Kostenschätzung der Beräumung nach dem Brand von Altreifen in Altlandsberg beauftragt. Inhalt des Auftrages war eine orientierende Gefährdungsabschätzung für die Brandschadensfläche einschließlich der Gefahrenbeurteilung für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser. Darüber hinaus sollte eine Mengen- und Kostenschätzung für die Beräumung und Entsorgung der Brandlasten und der restlichen illegal gelagerten Abfälle vorgenommen werden. Die beauftragte gutachtliche Bearbeitung liegt zwischenzeitlich mit Datum vom 04.05.2022 vor. In der zusammenfassenden Gefährdungsabschätzung und bodenschutzrechtlichen Bewertung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass schädliche Boden- und Grundwasserveränderungen in Bezug auf die geprüften Schadstoffe nachgewiesen werden konnten.Die Ergebnisse belegen dabei insbesondere eine Kontamination der Brandschadensfläche durch die Gruppe der PFC (per- und polyfluorierte Chemikalien), wobei als Ursache die beim Feuerwehreinsatz verwendeten Löschmittel in Betracht gezogen werden. Anzumerken ist, dass zum Zeitpunkt des Feuerwehreinsatzes die verwendeten Löschmittel zulässig waren.Insgesamt wird das Schutzgut Boden durch den Einsatz von PFC-haltigem Löschschaum sowie durch Niederschläge hervorgerufene Lösungsvorgänge aus dem Brandschaden heraus als geschädigt eingeschätzt. Bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch geht das Gutachten jedoch davon aus, dass aufgrund der aufgebauten Abdeckung des Brandschadens mit Boden und der zwischenzeitlich etablierten Vegetation die Aufnahme von PFC-haltigem Feinstaub als unterbunden gelten kann. Bezüglich des Wirkungspfades BodenGrundwasser kommt der Gutachter zu der Wertung, dass das Gefahrenpotenzial für das Hauptschutzgut menschliche Gesundheit (auf dem Direktpfad) und Grundwasser (zur Trinkwassergewinnung) als vergleichsweise niedrig einzuschätzen ist. Gleichsam muss allerdings die Nutzung des Grundwassers aus dem obersten Grundwasserleiter im direkten Abstrom der Brandschadensfläche zur Gartenbewässerung oder als Trinkwasser untersagt werden. Da in direktem Abstand zur Brandschadensfläche aktuell keine Wohn-und Gartenbebauung (bis 250 m) existieren, ergibt sich hieraus gegenwärtig kein direkter Handlungsbedarf. Bezüglich einer möglichen Beräumung hat der Gutachter eine umfangreiche Mengen- und Kostenschätzung vorgenommen, die wertvolle Hinweise auf die mögliche abfallrechtliche Einstufung und die verschiedenen Optionen der Entsorgung liefert. Zu Nettopreisen kommt der Gutachter zu einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von 1,94 Millionen EUR, wobei nach noch vorzunehmender Klärung verschiedener rechtlicher Fragen bezüglich der Einstufung der Altreifen gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) von einer Entsorgung auf einer Deponie ausgegangen wird. Gibt es inzwischen Planungen und Aktivitäten zu Beseitigung der Altlast?Die untere Abfallwirtschaftsbehörde steht mit der unteren Naturschutzbehörde und derunteren Wasserbehörde im intensiven Austausch, um die Erkenntnisse aus der gutachtlichen Einschätzung zur vollumfängliche Sicherung der Fläche über alle Betroffenheiten hinweg umzusetzen.Bezüglich einer möglichen Beseitigung der Alt last haben erste Gespräche mit dem zwischenzeitlich bestellten Nachlasspfleger stattgefunden. So hat dieser zwischenzeitlich auch veranlasst, dass das Grundstück gegen unbefugtes Betreten gesichert ist, wodurch auch das weitere Auftreten von Bränden verhindert werden soll.Bezüglich einer möglichen Verwertung der Reifenabfälle haben zudem verschiedene Kontakte mit Recyclingbörsen stattgefunden. Diesbezüglich muss jedoch konstatiert werden, dass gegenwärtig keinerlei Marktnachfrage für diese Art von Altreifen besteht. Konkrete Verwertungsmaßnahmen in diese Richtung können daher gegenwärtig nicht eingeleitet werden.“ Link zu Anfrage und Antwort