Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete muss auch im Landkreis MOL endlich eingeführt werden!

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen – Pro Zukunft im Kreistag Märkisch-Oderland hat mit großer Erleichterung aus dem zuständigen Ausschuss des Landtages erfahren, dass die durch den Landkreis MOL erfolgte Versagung der seit Jahren durch die Fraktion geforderten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete vor Gericht gescheitert ist.

Damit ist der Weg frei für einen unverzüglichen Beitritt auch unseres Landkreises zur Rahmenvereinbarung des Landes Brandenburg mit der kassenärztlichen Vereinigung. Geflüchtete können damit endlich ihr Recht auf ungehinderte Gesundheitsversorgung im Rahmen der Asylbewerbergesetzgebung in Anspruch nehmen.

Der Landkreis MOL bedient sich als einziger Landkreis in ganz Brandenburg bisher noch einer längst überholten Praxis. Asylsuchende in diesem Landkreis müssen sich bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen an die Leitung der Gemeinschaftsunterkunft wenden. Diese hat dann vor allgemeinärztlichen, kinderärztlichen oder frauenärztlichen Besuchen einen Krankenbehandlungsschein auszustellen. Nur mit diesem können die erkrankten Personen einen Arzt aufsuchen. Für eine fachärztliche Behandlung muss sogar eine Überweisung im Sozialamt eingeholt werden. Diese Überweisung muss zusätzlich dem Amtsarzt für eine Genehmigung vorgelegt werden.

Nunmehr hat diese bürokratische und ehrverletzende Vorgehensweise ein Ende.

Der Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des Ausschusses Gesundheit, Soziales und Integration, Herr Burkhard Paetzold, stellt dazu fest:

„Gemeinsam mit den ehrenamtlichen Willkommenskreisen hat sich unsere Fraktion von Anfang an gegen diese schikanöse Praxis ausgesprochen und für eine unbürokratische, gerechte und gesundheitsförderliche Lösung eingesetzt. Dies scheiterte immer wieder am vehementen Widerspruch und der Eigensinnigkeit der Verwaltungsspitze des Landkreises. Selbst nach einer Weisung durch das Land hat es der Landkreis vorgezogen zu klagen, wodurch neben den unnötig entstandenen Gerichtskosten vor allem die Betroffenen zwei weitere Jahre mit dieser belastenden Praxis umgehen mussten.“

Nach dieser gerichtlichen Niederlage empfiehlt Burkhard Paetzold dem Landkreis, die Blockadehaltung auch in anderen Bereichen, wie z.B. bei der Überweisung anstelle der Abholung von Grundsicherungsbeiträgen und bei der dezentralen Unterbringung für Geflüchtete, zu überdenken. Dies sei angesichts der zu erwartenden höheren Zahlen an Geflüchteten dringend notwendig.